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OLG Hamburg: Wettbewerbswidrige Umetikettierung …

Die Klägerin lässt für sich exklusiv Autopflegeprodukt herstellen, die sie dann europaweit vertreibt. Sie hat an ein in Deutschland ansässiges Unternehmen Autopflegeprodukte zum Weiterverkauf überlassen. Auf der Umverpackung der Produkte waren die Marke und weitere Kennzeichen der Klägerin angebracht.

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