Landtag Baden Württemberg - Drucksachen
Drucksachen. In Gestalt von Antrags- und Fragerechten besitzt der Landtag eine Vielfalt an Handlungs- und Kontrollinstrumenten. Gesetzentwurf. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags müssen von mindestens acht Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein. Die Entwürfe werden im Plenum in zwei oder drei Beratungen (Lesungen) behandelt.